Rechtsanwalt seit 1984 und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beruflicher Werdegang
Studium in Münster und Lausanne/Genf mit den Schwerpunkten Zivilrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht
RA Pellengahr ist seit 1984 tätig auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Er ist zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Tätigkeitsschwerpunkte
• Arbeitsverträge
• Kündigungsschutz
• Entlassungen
• Umstrukturierungen
• Unternehmenssanierungen
• Outsourcing
• Betriebsvereinbarungen einschließlich
Interessenausgleich und Sozialplänen
• Haustarifverträge
• Kurzarbeit
• Wettbewerbsverbote
• alle weiteren gerichtlichen und außergerichtlichen
arbeitsrechtlichen Problemstellungen
• due diligence
• Unternehmenskaufverträge
• Verhandlungsführung
• Vertragsgestaltung
• nachvertragliche Garantie- und Gewährleistungsfragen
Pellengahr · Todtenhöfer · Klein
und Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater mbB
Burggrafenstraße 5 a
40545 Düsseldorf
Tel. 0211 / 15 77 77 - 0
Fax 0211 / 49 81 247
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